Vertrag
 



V E R T R A G S R E C H T

Wichtige Grundsätze:
  • Nie ohne schriftlichen Vertrag shooten!
  • Vertrag vor fester Vereinbarung des Shootings zur Prüfung zusenden lassen!
  • Vertrag ist vor Shootingbeginn von beiden Seiten zu unterschreiben!
  • Vertrag vor Unterschrift sorgfältig lesen!
  • Je ein Original des Vertrages für Modell und Fotograf!


Warum Vertrag?
Ein Vertrag ist für beide Seiten - Fotograf wie Modell - sehr wichtig, um die wechselseitigen Rechte und Pflichten zu regeln. Der Fotograf ist Urheber der gemeinsam gemachten Bilder, so daß die Urheber- und Verwertungsrechte allein bei ihm liegen. Das Modell dagegen hat aufgrund ihres Persönlichkeitsrecht das Recht am eigenen Bild, so daß eine Veröffentlichung der Bilder nur mit Zustimmung des Modells erfolgen darf. Diese widerstreitenden Rechte sind in einem Vertrag in Einklang zu bringen. Darüber hinaus können noch viele weitere Punkte (z. B. Ort /Zeit/Dauer des Shootings, Aufnahmebereiche etc. pp.) geregelt werden, damit beide Seiten genau wissen, was ihre Rechte und Pflichten sind. So kann späterer Streit vermieden werden.


Was sollte im Vertrag mindestens geregelt werden?
In dem Vertrag sollten zumindest die 3 folgenden Punkte geregelt werden:
  • Welche Veröffentlichungsrechte erhält der Fotograf an den Bildern?
  • Erhält das Modell Bilder und wie darf sie diese nutzen?
  • Wer erhält von wem welche Bezahlung oder sonstige Vergütung

Hier die Vorlagen:
 
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